TOP Ö 13: Bildung von Fachausschüssen (beratende Ausschüsse) gem. § 71 NKomVG, a) Namentliche Benennung der Ausschüsse, b) Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze und der Anzahl der beratenden Mitglieder, c) Feststellung der Sitzverteilung auf die Fraktionen bzw. Gruppen, d) Bestimmung der Ausschussmitglieder, e) Bestimmung der stv. Ausschussmitglieder, f) Zuteilung der Ausschussvorsitze und der Bestimmung der Vorsitzenden sowie deren Vertreterinnen/Vertreter